ALLGEMEINE
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Tourenveranstalter
Veranstalter ist Motorrad Touren & Reisen / Michael Schreiber, Habichtsweg 6a, 59846 Sundern
2. Reservierung und Anzahlung
Um einen Tourplatz zu reservieren, ist eine An- zahlung von 50% des Tourpreises mit der Tour- buchung zu leisten. Die Restzahlung auf den Tourpreis ist ohne zusätzliche Aufforderung 2 Wochen vor Tourbeginn zu leisten.
3. Leistungen im Tourpreis
Die Leistungen sind unterschiedlich. Sie sind in der Tourbeschreibung aufgelistet. Im Tourpreis ist die Unterbringung in Doppelzimmern (oder Einzelzimmern, zum Mehrpreis) eingeschlossen. Es ist nur eine begrenzte Anzahl von Einzel- zimmern vorhanden. Sie werden nach der Reihenfolge der Buchungseingänge, die Einzel- zimmer ausdrücklich wünschen, vergeben. Enthält eine Buchung einer Einzelperson keinen Einzelzimmerwunsch werden wir uns bemühen, eine/n Zimmergenossen/in zu finden. Gelingt
dies nicht, wird der Einzelzimmerpreis berechnet.
4. Nicht enthaltene Leistungen
Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich als ent- halten aufgelistet sind, sind im Tourpreis nicht enthalten.
5. Rücktritt und Erstattung
Bei Buchungsabsage bis zu 4 Wochen vor Tour- beginn wird nur der Bearbeitungsaufwand, bis zu 14 Tagen 50% und innerhalb von 14 Tagen 100% des Tourpreises berechnet. Eine Reiserücktritts- versicherung wird unbedingt empfohlen.
6. Mindestteilnehmeranzahl
Wenn nicht mindestens 16 Teilnehmer gebucht haben, kann MT&R eine Tour bis zu zwei Wochen vor Reisebeginn absagen. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich davon unterrichtet, und die Reisekosten werden vollständig rückerstattet.
7. Tourabsage
Kann die Tour aus Gründen außerhalb des Ein- flußbereiches von MT&R oder ihren Auftrag- nehmern oder Kunden, sowie in einem Fall höherer Gewalt wie Aufruhr, Überschwemmung, Erdbeben, Streik etc. nicht angetreten werden oder muß sie aufgrund dessen unterbrochen
oder beendet werden, wird der Vertrag ungültig.
8. Nichteinhaltung von Bestimmungen
Für das nicht einhalten von Vekehrsvorschriften und deren Folgen ist der Teilnehmer selbst ver- antwortlich.
9. Pass-, Visa- und Impfbestimmungen
Die Tourteilnehmer sind zur Einhaltung obiger Bestimmungen verpflichtet. Alle Nachteile, die aus der Nichteinhaltung obiger Bestimmungen entstehen, gehen zu Lasten des Tourteil- nehmers. Die Touren führen in Länder, welche für Deutsche, Schweizer und Österreicher weder eine Besuchervisapflicht noch besondere Impf- bestimmungen bestehen. Ein noch sechs Monate gültiger Reisepaß ist in allen anderen Ländern ausreichend. Diese Bestimmungen gelten für den Zeitpunkt der Drucklegung dieses Tourenpro- grammes. Sollten sich Änderungen hinsichtlich Visa- und Impfbestimmungen für die von Ihnen gebuchte Touren ergeben, teilen wir Ihnen diese mit Buchungsbestätigung bzw. rechtzeitig vor Reiseantritt mit.
10. Druck- und Rechenfehler
Können von MT&R jederzeit korrigiert werden.
11. Haftung
MT & R ist verantwortlich und haftbar für sorg- fältige Reisevorbereitungen, Überwachung und Auswahl von Leistungsträgern (Hotels, Fähr- verbindungen etc., Erbringung der vereinbarten Leistungen entsprechend der Ortsüblichkeit sowie eine zutreffende Reisebeschreibung. Darüber hinaus haftet MT & R nicht, insbesondere bei Verkehrsunfällen. Jeder Tourteilnehmer ist für seine Fahrweise und Streckenwahl selbst verant- wortlich und haftbar, auch dann, wenn er dem Tourguide folgt. Darüber hinaus erklärt sich jeder Teilnehmer damit einverstanden, daß Inhaber, Organisatoren und Vertreter von MT&R, nicht für seine persönliche Sicherheit verantwortlich sind und weder einzeln nochgemeinsam für Vorfälle
in Verbindung mit der Durchführung oder seiner Teilnahme an der Tour haften, die zu Verletz- ungen, Tod oder Schaden an seinem Eigentum, seiner Familie, seinen Erben oder Rechtsnach- folgen führen. Die Haftung von MT&R als Reise- veranstalter und Vermieter, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist insgesamt auf die Höhe des drei- fachen Tourpreises beschränkt. Eine Haftung für Verspätung ist ausgeschlossen.
12. Mitwirkung
Alle Tourteilnehmer sind verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen und Schäden alles Zumut- bare zu tun, um diese so gering wie möglich zu halten. Beanstandungen sind MT&R umgehend
zu melden, da sonst ein Anspruch insoweit nicht besteht. Ansprüche sind innerhalb von einem Monat nach Tourende schriftlich bei MT&R anzu- melden.
13. Bild-, Film- und Videomaterial
Die auf den Touren von Vertretern von MT&R angefertigten Fotos, Dias und Videos sind ur- heberrechtliches Eigentum von MT&R. MT&R ist berechtigt, dieses Material für Werbezwecke zu verwenden, auch wenn der Teilnehmer darauf
zu erkennen ist, ohne daß dafür Kosten für MT&R gegenüber dem Teilnehmer entstehen.
14. Änderung im Routenverlauf
Je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen be- hält sich MT&R vor, die Tourroute und damit die Unterkünfte nach Notwendigkeit zu ändern. MT&R wird dabei bemüht sein, den Tourcharakter nicht zu verändern und gleichartige Leistungen zu er- bringen.
15. Versicherung
MT&R empfiehlt den Abschluß einer Reisever- sicherung für Rücktrittskosten, Reisegepäck, Unfall, Krankheit und Haftpflicht.
16. Wetterbedingungen
MT&R ist bemüht die Tourtermine so zu legen, dass die Wetterbedingungen für eine Motorrad- tour im jeweiligen Tourgebiet möglichst günstig sind. MT&R trägt für evtl. eintretende Schlecht- wetterbedingungen keine Verantwortung, in sofern hat der Teilnehmer keinerlei Anspruch
auf Erstattung des Tour- und Mietpreises.
17. Mündliche Vereinbarungen
Vereinbarungen mit der Agentur von MT&R, mit MT&R oder einem Tourguide von MT&R sind nur dann wirksam, wenn sie von MT&R schriftlich be- stätigt werden. Tourguides sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von diesen Reise- und Mietbedingungen abweichen.
18. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Reisebedingungen, hat nicht die Unwirk- samkeit der übrigen Bestimmungen zur Folge.